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StGB § 184d Ausübung der verbotenen Prostitution

StGB § 184d Ausübung der verbotenen Prostitution

[ Auszug: Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwi ... ]